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Eigenheimzulage | Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt
Wie der NWB VAAAB-92967 entschieden hat, bilden Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung auch dann ein Objekt i. S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i. S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.