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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer
Für ausländische Saisonarbeitnehmer, Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die zu einer vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt sind, ist der Kindergeldanspruch gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 EStG ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Staatsangehörige aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten handelt. Nach der Kurzinformation Einkommensteuer der muss der Nachweis nicht durch einen förmlichen Ablehnungsbescheid der Familienkasse auf Festsetzung von Kindergeld erfolgen, sondern es reicht aus, wenn der Steuerpflichtige statt dessen seine in diesen Fällen zwingend von der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Arbeitserlaubnis vorlegt, aus der sich die Zugehörigkeit zum o. g. Personenkreis ergibt. Die vollständige Kurzinformation i...