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Krankenversicherung; | Verkündung des 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetzes
Das Erste Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuordnungsgesetz - 1. GKV-NOG) v. und das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz - 2. GKV-NOG) v. sind im BGBl I S. 1518 bzw. 1520 verkündet worden. Während das erstgenannte Gesetz im wesentlichen die Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse bei Beitragssatzerhöhungen regelt, enthält das zweitgenannte Gesetz Leistungseinschränkungen bzw. die Erhöhung von Eigenanteilen und Zuzahlungen. Wir werden darüber in einem der nächsten Hefte ausführlich berichten (vgl. dazu bereits NWB-Aktuelles 28/97).