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Bankrecht; | Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
Die Deutsche Bundesbank hat mit Mitteilung Nr. 4004/97 v. neue Richtlinien für einheitliche Zahlungsvordrucke bekanntgemacht (BAnz Nr. 114a v. ). Die Richtlinien treten mit Wirkung v. für die Kreditinstitute in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Vordrucke nur noch nach diesen Richtlinien hergestellt werden. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Richtlinien sind dem Vorwort zu den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (1997) zu entnehmen. Vordrucke, die nach den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke aus dem Jahre 1995 hergestellt worden sind, können bis zum aufgebraucht werden. Die neuen Richtlinien berücksichtigen die Einführung des Euro durch Aufnahme eines ,,Währungsfeldes'' bei allen Zahlungsverkehrsvordrucken. Bei den neuen Vordruc...