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FG München Urteil v. - 6 K 4418/05 EFG 2006 S. 1534 Nr. 19

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 2a, GewStG § 7 S. 1, KStG 2004 § 8b Abs. 1, KStG 2004 § 8b Abs. 5

Gewerbesteuerliche Korrektur nach § 9 Nr. 2a GewStG bei einem pauschalierten Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach § 8b KStG

Leitsatz

Ist im Fall einer „Schachtelbeteiligung” an einer anderen inländischen, nicht steuerbefreiten Kapitalgesellschaft die von dieser Schachtelgesellschaft erhaltene Dividendenausschüttung nach § 8b Abs. 1 KStG bei der beteiligten Kapitalgesellschaft steuerfrei, so unterliegt der Hinzurechnungsbetrag bei der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung infolge des pauschalierten Betriebsausgaben-Abzugsverbots nach § 8b Abs. 5 KStG gewerbesteuerlich der für Schachtelbeteiligungen geltenden Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 2a GewStG. Das gilt jedenfalls dann, wenn in unmittelbarem Zusammenhang mit der steuerfreien Dividende tatsächlich keine Betriebsausgaben angefallen sind.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2006 S. 1154
DStRE 2007 S. 480 Nr. 8
EFG 2006 S. 1534 Nr. 19
INF 2006 S. 688 Nr. 18
KÖSDI 2007 S. 15540 Nr. 5
IAAAB-92899

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FG München, Urteil v. 29.06.2006 - 6 K 4418/05

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