Keine eigenheimzulagebegünstigten Anschaffungskosten eines späteren Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie durch
früheren Schuldbeitritt zu einem vom Veräußerer zu dessen Grundstückserwerb aufgenommenen Darlehen
Leitsatz
Konnte der Lebensgefährte der Klägerin den Erwerb des hälftigen Miteigentumsanteils seiner früheren Ehefrau an der von ihm
jetzt gemeinsam mit der Klägerin bewohnten Immobilie nur unter der Voraussetzung finanzieren, dass die Klägerin dem zum Immobilienkauf
geschlossenen Darlehensvertrag als Mitschuldnerin beitrat, so führt diese Mitübernahme des Darlehens nicht zu eigenheimzulagebegünstigten
Anschaffungskosten der Klägerin im Hinblick auf die neun Monate später erfolgte Übertragung des halben Miteigentumsanteils
an dem Grundstück durch den Lebensgefährten auf die Klägerin, wenn nach den gesamten Umständen keine konkrete, enge Verbindung
zwischen der früheren Schuldmitübernahme durch die Klägerin und ihrem erst neun Monate später erfolgten Grundstückserwerb
besteht.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 16 Nr. 1 UAAAB-92895
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 12.04.2006 - 2 K 2481/04
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