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BMF 11.08.2006 IV A 5 - S 7210 - 23/06, BBK 17/2006 S. 4621

Erhöhung der Umsatzsteuer 2007: BMF-Schreiben mit Übergangsregelungen und Hinweisen

Zum steigt der Regelsatz der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % (Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom , BGBl 2006 I S. 1402). Mit dem gelten für den Übergang besondere Regelungen z. B. für Teilleistungen, die Erstattung von Pfandgeldern, Skonti, Rückvergütungen sowie bei Dauerleistungen und Altverträgen. Entscheidend dafür, welcher Steuersatz gilt, ist der Zeitpunkt, an dem eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, d. h. bewirkt: Liegt der Zeitpunkt im Jahr 2007, gilt grundsätzlich der neue Regelsatz von 19 %; wird die Lieferung/sonstige Leistung 2006 ausgeführt, gelten 16 %.

Hinweis: Bei Verträgen, die vor 2007 abgeschlossen worden sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Leistungsempfänger nach den individuellen Vertragsbedingungen tatsächlich verp...

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