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BBK 17/2006 S. 4621

Bekanntmachung des Investitionszulagengesetzes 2007 im Bundesgesetzblatt

Das Investitionszulagengesetz 2007 ist am im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl 2006 I S. 1614). Damit steht fest, wann eine Erstinvestition begonnen oder beendet sein muss, um die Förderung zu erhalten:

Begünstigt sind Erstinvestitionen, die in der Zeit vom bis zum oder vom bis zum begonnen wurden und im Zeitraum 2007 bis 2009 abgeschlossen werden. Eine Investition, deren Beginn vor dem liegt, ist nur nach dem InvZulG 2005 begünstigt; die Förderung endet somit am und Herstellungs-/Anschaffungskosten der Jahre 2007 oder später sind nicht begünstigt (sog. Förderlücke). Damit das Gesetz in Kraft treten kann, ist die Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. Grützner stellt in einer der folgenden Ausgaben das neue InvZulG 2007 vor.

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