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§ 13a ErbStG auf Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter nicht anwendbar
Der Freibetrag und der verminderte Wertansatz gem. § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG sind nicht auf den Erwerb jeder Art von Betriebsvermögen, insbesondere nicht auf den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, anwendbar. Nicht begünstigt ist insbesondere die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen auf einen anderen Gesellschafter derselben Personengesellschaft. Dies gilt auch für die von einer Personengesellschaft für den Gesellschafter geführten Konten (z. B. Kapitalkonto I, II, III, Privatkonto), und zwar unabhängig davon, ob sie gesellschaftsrechtlich Forderungs- und Schuldcharakter oder Einlagecharakter haben. Offen bleibt, ob unter bestimmten Umständen auch der bloße Übergang einer ertragsteuerrechtlichen Mitunternehmerstellung ohne zivilrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen d...