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Änderbarkeit von Kindergeldbescheiden nach BVerfG-Beschluss
Erging ein auf das Jahr 2004 bezogener Kindergeldbescheid am , also nach Ergehen der Entscheidung des , aber noch vor deren Veröffentlichung am , so scheidet eine Änderung für das Jahr 2004 mangels einer Änderungsvorschrift aus. Für das Jahr 2004 konnte keine Prognoseentscheidung i. S. von § 70 Abs. 4 EStG mehr getroffen werden, anders aber für das Jahr 2005.