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Aussetzung der Vollziehung bei ungeklärter Rechtslage
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheids sind auch dann gegeben, wenn der BFH die entscheidungserhebliche Rechtsfrage noch nicht entscheiden hat und in der Rechtsprechung der Finanzgerichte insoweit unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.