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Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen
Bundeseinheitliche Regelung zum Ruhen des Verfahrens
Wegen der zum eingetretenen Rechtsänderungen ruhen Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 nach der gesetzlichen Regelung nur, wenn sich die Einspruchsführer auf ein diese Veranlagungszeiträume betreffendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof stützen. Nach einer können Einsprüche bezüglich der Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten mit Zustimmung des Einspruchsführers aus Zweckmäßigkeitsgründen nun ruhen. Die OFD Koblenz reagiert damit auf anhängige Verfahren beim FG Köln und FG Hannover.
Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
Nach dem objektiven Nettoprinzip, dass aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abzuleiten ist, dürfen Einnahmen nicht brutto der Besteuerung unterworfen werden. Vielmehr müssen Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen steuerlich uneingeschränkt bei der Einkunftsart absetzbar sein, durch die sie begründet werden.
Als Sonderausgaben können hingegen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind....