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NWB 35/2006 S. 283

Gesellschaftsrecht | Neues Genossenschaftsrecht in Kraft getreten

Am ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts v. (BGBl 2006 I S. 1911) in Kraft getreten. Neben der Einführung einer neuen, supranationalen Rechtsform sieht das Gesetz für die Genossenschaft nach deutschem Recht Gründungserleichterungen (etwa durch Absenkung der Mindestmitgliederzahl) und eine Verringerung des Bürokratieaufwands (möglicher Verzicht auf einen Aufsichtsrat und Befreiung von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses für kleinere Genossenschaften) vor. Künftig kann zudem ein Mindestkapital eingeführt werden; außerdem dürfen eine Sachgründung oder rein investierende Mitglieder zugelassen werden. Schließlich werden einige Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion auf den Genossenschaftsbereich übertrage...

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