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Wirtschaftsrecht | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. ist im BGBl 2006 I S. 1897 verkündet worden und am in Kraft getreten. Einen allgemeinen Überblick über das Gesetz, das in Art. 1 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beinhaltet, haben wir in F. 15 S. 857 bereits veröffentlicht. Eine ausführliche Darstellung zu den arbeitsrechtlichen Problemen wird in einem der nächsten Hefte der NWB erscheinen.