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Lohnsteuer | Aufwendungen für ein Erststudium
Nach dem NWB YAAAB-92658 können vorab entstandene Werbungskosten auch bei einem im Anschluss an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium anzuerkennen sein. – Anmerkung: Das Urteil ist zwar nur noch für Veranlagungszeiträume bis 2003 (hier auch das Streitjahr) einschließlich von Bedeutung. Es dürfte aber noch zahlreiche offene Fälle geben. Ab 2004 gilt das Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der AO und weiterer Gesetze v. (BGBl 2004 I S. 1753), wonach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nicht abgezogen werden können, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen. Unbefriedigend bleibt die Doppelbegünstigung, wenn die Eltern des Studenten ihrerseits für denselben Veranlagungszeitraum famil...