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NWB Nr. 35 vom Seite 2904

Neues Genossenschaftsrecht in Kraft

Am ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft getreten. Damit verbunden sind die umfangreichsten Änderungen des Genossenschaftsrechts seit mehr als 30 Jahren. Im Einzelnen gibt es Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen:

1. Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert, insbesondere kleine Genossenschaften werden von bürokratischem Aufwand entlastet. Die Mindestmitgliederzahl wird von sieben auf drei abgesenkt. Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können auf den Aufsichtsrat verzichten. Bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro werden von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit. Die Rechtsform der Genossenschaft wird auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet.

2. Einige Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion werden auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehören die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats und der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung sowie die Verbesserung der Informationsversorgung der Mitglieder.

3. Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltun...

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