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Streit um Solidaritätszuschlag geht weiter
Nachdem der NWB KAAAB-90538 die Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen hat, ist nun Verfassungsbeschwerde erhoben worden (Az. beim BVerfG: 2 BvR 1708/06).
Mit Bekanntwerden des BFH-Beschlusses haben Finanzämter verstärkt dazu aufgefordert, diesbezügliche Einsprüche zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang hatte der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) geraten, der Aufforderung der Finanzämter noch nicht nachzukommen (vgl. NWB Beratung aktuell 29/2006). Gut wer diesem Rat gefolgt ist! Denn unter Hinweis auf die jetzt anhängige Verfassungsbeschwerde ruhen nun die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. – Zu verfahrensrechtlichen Problemen beim Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag s. König, NWB Beratung aktuell 48/2005.