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OLG Köln 17.12.1996 3 U 96/96

Steuerberaterhaftung; | positive Vertragsverletzung

Hat ein Steuerberater die Steuererklärungen für seinen Mandanten nicht rechtzeitig abgegeben mit der Folge, daß das Finanzamt Schätzungsbescheide erlassen hat, so liegt der dem Mandanten entstandene Schaden in der Differenz zwischen den infolge der Schätzungen zu hoch festgesetzten Steuern und denjenigen, die bei rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärungen tatsächlich angefallen wären. Der Schaden ist bereits mit dem Zugang der belastenden Steuerbescheide entstanden, jedenfalls aber endgültig mit deren Bestandskraft. Hat das FG dem Steuerberater zur Vorlage der Prozeßvollmacht eine Ausschlußfrist gem. § 62 FGO gesetzt, so wird die von ihm erhobene Klage mit Fristablauf endgültig unzulässig. Eine Heilung des Mangels der Vollmacht kann nur innerhalb der Ausschlußfrist durch Fortführung des Prozesses ...

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