Verlustübergang bei Abspaltung eines Kommanditanteils von einer Kapitalgesellschaft auf eine andere
Leitsatz
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft geht dessen Verlustanteil gem. § 10a GewStG grundsätzlich
verloren, es sei denn, das übernehmende Unternehmen tritt nach § 19 Abs. 1 UmwStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG analog
in die Rechtsstellung des übertragenden Unternehmens ein. Somit können auf einen abgespaltenen Teilbetrieb in Form einer KG-Beteiligung
entfallende Gewerbeverluste im Sinne von § 10a GewStG von der übernehmenden Körperschaft weiter fortgeführt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1536 Nr. 19 GmbHR 2006 S. 1222 Nr. 22 INF 2006 S. 688 Nr. 18 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2007 S. 434 YAAAB-92538
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