Bei nicht unerheblichem eigenen Vermögen der unterhaltsberechtigten Lebensgefährtin kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf
Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG
Leitsatz
Dass der Steuerpflichtige die Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin, die auch Mutter eines gemeinsamen Kindes ist und
der gegenüber er zivilrechtlich unterhaltsverpflichtet ist, nicht nach § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd geltend machen kann,
wenn die Lebensgefährtin nicht unwesentliches eigenes Vermögen besitzt, ist nicht verfassungswidrig.