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Einkommensteuer | Keine Verzinsung von Kindergeldnachzahlungen
Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen (Bezug: § 37 Abs. 2, § 233a, § 236 AO 1977; § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB; § 32 Abs. 6, § 62 ff. EStG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 44 SGB I).
Praxishinweise: Öffentlich-rechtliche Ansprüche sind nur zu verzinsen, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist. Für das Kindergeld fehlt eine entsprechende Vorschrift, da § 233a AO 1977 nur für bestimmte Steueransprüche gilt und § 236 AO 1977 eine Rechtshängigkeit des Anspruchs verlangt. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften kommt nicht in Betracht, und die Nichtverzinsung verstößt nach Ansicht des BFH auch nicht gegen den Gleichheitssatz.