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StuB 16/2006

Keine „Transformation” einer vor dem 1.1.1997 gebildeten Ansparrücklage in eine Existenzgründer-Rücklage

Die Ansparrücklage für Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG kann gem. § 52 Abs. 11 Satz 4 EStG 1997 erstmals für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die nach dem 31.12.1996 beginnen. Eine unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 7g Abs. 3 und 6 EStG in einem vor dem 1.1.1997 endenden Wirtschaftsjahr gebildete Ansparrücklage behielt gem. BFH-Urteil vom 16.11.2005 – X R 19/04 NWB HAAAB-73876 (BFH/NV 2006 S. 535) auch nach Inkrafttreten des § 7g Abs. 7 EStG 1997 ihren ursprünglichen Charakter bei und wurde nicht etwa für solche Stpfl. von selbst in eine den (günstigeren) Rechtsfolgen des § 7g Abs. 7 EStG 1997 unterworfene Existenzgründerrücklage „transformiert”, welche am 1.1.1997 die persönlichen Voraussetzungen des § 7g EStG 1997 erfüllten und deren in dieser Norm festgelegter Gründungszeitraum zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war (Bezug: § 7g Abs. 3, § 7g Abs. 6, § 7g Abs. ...

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