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StuB Nr. 16 vom Seite 608

Zum sachlichen und zeitlichen Zusammenhang bei der Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG

Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG gehen Verlustvorträge – vorbehaltlich der in § 8 Abs. 4 Satz 3 enthaltenen Sanierungsklausel – mangels Vorliegen der wirtschaftlichen Identität unter, wenn mehr als 50 % der Anteile der Verlust-Kapitalgesellschaft übertragen werden und diese ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt. Der in diesem Zusammenhang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, wonach zwischen Anteilseignerwechsel und schädlicher Zuführung von Betriebsvermögen lediglich ein zeitlicher Zusammenhang von fünf Jahren bestehen muss (vgl. IV C 6 – S 2745 – 12/99, BStBl I S. 455 = StuB 1999 S. 498), hat der (StuB 2006 S. 516 = GmbHR 2006 S. 767, mit Kommentar von Suchanek) ein klare Absage erteilt.

Nach Auffassung des BFH wird nämlich neben dem zeitlichen auch ein sachlicher Zusammenhang gefordert, denn die Anteilsübertragung und die Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens stellen kumulativ die (objektiv zu erfüllenden und typisierenden) Voraussetzungen für den Verlust der wirtschaftlichen Identität dar. Da der BFH in § 8 Abs. 4 KStG eine spezialgeset...

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