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IWB Nr. 16 vom Seite 742

Neueinrichtung des Steuerlichen Info-Centers

Am hat das Steuerliche Info-Center (SIC) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) seine Arbeit aufgenommen. Das SIC übernimmt zunächst Anfragen aus den Auskunftsbereichen des BZSt Abzugsteuer- und Kapitalertragsteuer-Entlastung, EU-Zins-Richtlinie, und Identifikations-Nummer. Im Herbst 2006 wird der Bereich der Umsatzsteuer-Vergütung hinzukommen. Das SIC bietet für Bürger und Unternehmen einen sog. „First-Level-Support” in steuerlichen Fragen, insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Beantwortung allgemeiner Bürger-Anfragen

  • Zuständigkeits-Auskünfte

  • Auskünfte zu den Antrags- bzw. Verwaltungsverfahren

  • Erläuterung der materiell-steuerrechtlichen Grundlagen

Das SIC ist mit einer eigenen Internetpräsenz unter der Adresse http://www.steuerliches-info-center.de erreichbar. Mittelfristig soll das SIC zu einem zentralen steuerlichen Auskunftsdienstleister des Bundes ausgebaut werden. Eine wichtige Zentralfunktion wird die Erteilung verbindlicher Auskünfte an ausländische Antragsteller sein, für die kein inländisches Finanzamt zuständig ist.

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