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Allgemeines | EuGH-Vorlage zur Beschränkung des Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG auf Inlandsvergütungen
▶ Beschluss: Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) dahin gehend auszulegen, dass von seinem Schutzbereich auch die nebenberufliche Tätigkeit als Lehrer im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Universität) erfasst wird, wobei für diese Tätigkeit als quasi ehrenamtliche Tätigkeit nur eine Aufwandsentschädigung geleistet wird? 2. Für den Fall, dass die Frage 1 bejaht wird: Ist die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass Entschädigungen nur steuerbegünstigt sind, wenn sie von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden (hier: § 3 Nr. 26 EStG) dadurch gerechtfertigt, dass die nationalstaatliche Steuerbegünstigung nur durch eine Tätigkeit zugunsten einer inländischen jur...