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BFH 14.05.1997 XI B 145/96
Einkommensteuer; | Provisionen für die Anwerbung zur Beteiligung an einem ,,Schneeballsystem'' (§§ 15 Abs. 2, 22 Nr. 3 EStG)
Der Überschuß aus Provisionen, die aus Beteiligung an dem ,,Unternehmensspiel Life'' (Schneeballsystem) erzielt werden, stellen nach dem keinen gewerblichen Gewinn dar. Bei derartigen Einkünften handelt es sich jedoch um Einkünfte aus sonstigen Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG, die der ESt unterliegen. Anders als bei den nicht steuerbaren Einnahmen aus einem reinen Glücksspiel sind die Einnahmen aus dem Unternehmensspiel als Entgelt für eine von den Teilnehmern erbrachte Leistung anzusehen, die in der Anwerbung weiterer Mitspieler liegt.