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Sozialrecht | Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II ab
Mit Bekanntmachung v. (BGBl 2006 I S. 1702) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Höhe der monatlichen Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, auf 345 € festgesetzt.