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Mietrecht | Ersatz von Aufwendungen für nicht wirksam auf den Mieter übertragene Schönheitsreparaturen
Führt der Mieter bei seinem Auszug aus der Mietwohnung ohne Kenntnis der Unwirksamkeit der formularvertraglichen Abwälzung der Schönheitsreparaturen Renovierungsarbeiten aus, kann er den Ersatz seiner Aufwendungen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Vermieter verlangen (, NJW 2006 S. 1983). Ist die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen starrer Fristenregelung nichtig, besorgt dieser mit der Vornahme der Malerarbeiten ein objektiv fremdes Geschäft. Der erforderliche Fremdgeschäftsführungswille ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sich der Mieter irrtümlich zur Vornahme der Malerarbeiten verpflichtet sieht. Ist der Vermieter von den Arbeiten informiert und spricht sich zumindest nicht gegen ihre Durch...