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Einkommensteuer; | Teilwertvermutung bei Einlage eines Grundstücks (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG)
Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines WG im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt. Bei einem Grundstück lassen sich die Wiederbeschaffungskosten aus dem Verkehrswert oder gemeinen Wert ableiten. Dies alles gilt auch für die Bestimmung des Teilwerts bei einer Betriebseröffnung ().