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Einkommensteuer | Keine Sonderabschreibung für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer
Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Herstellungskosten erfasst worden, kann nach dem NWB TAAAB-92142 bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Abzug nicht in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden. – Anmerkung: Das Ergebnis dieses zugegebenermaßen sehr formal aber doch richtig entschiedenen Falls ist für die Steuerpflichtige bitter. Dies beruht vor allem auf dem Umstand, dass der fehlerhafte Einkommensteuerbescheid 1994 in Bestandskraft erwachsen ist. Ganz ähnlich noch hatte der IV. Senat des (BStBl 2005 II S. 758) entschieden, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für ein zum Umlaufvermögen gehören...