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Einkommensteuer | Keine Steuerfreiheit für private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Freiberufler
Nach dem NWB DAAAB-92143 verletzt die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) nicht den Gleichheitssatz. Dazu führt der Senat weiter aus: Barzuschüsse des Arbeitgebers für die Anschaffung von eigenen Personalcomputern oder Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer, die gleichermaßen der Verbreitung des Internets und der Verbesserung seiner Akzeptanz dienen würden, sind nicht steuerbefreit. Daher ist auch der Zuschuss des Arbeitgebers für einen privaten Telefonanschluss des Arbeitnehmers nicht steuerfrei. Bei selbständig tätigen Steuerpflichtigen ist der Gewinn um die anteiligen Aufwendungen für die private Nutzung einer betrieblichen Telekommunik...