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Anwaltliche Erledigungsgebühr
Eine anwaltliche Erledigungsgebühr entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt mit einer über das bloße Betreiben des gerichtlichen Verfahrens hinausgehenden besonderen Tätigkeit zur wesentlichen Verfahrenserledigung beigetragen hat. Die bloße Begründung eines Rechtsbehelfsverfahrens kann die Erledigungsgebühr deshalb nicht auslösen.