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Anhebung des allgemeinen Steuersatzes sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze
Durch Art. 4 des HBeglG 2006 (BGBl 2006 I S. 1402) werden der allgemeine Steuersatz sowie der im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für die Lieferungen bestimmter Sägewerkserzeugnisse, von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten geltende Steuersatz von 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben. Daneben werden die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UStG sowie die korrespondierenden Vorsteuerpauschalen von 5 v. H. und 9 v. H. auf 5,5 v. H. bzw. 10,7 v. H. erhöht. Die Änderungen treten am in Kraft. Zu Fragen bezüglich der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze hat das BMF Stellung genommen.