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Zuwendungen aus öffentlichen Kassen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung
Das BMF nimmt zu der Anwendung der allgemeinen Grundsätze (vgl. Abschn. 1 sowie Abschn. 150 Abs. 1 bis 7 UStR) hinsichtlich der Beurteilung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung, z. B. zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Stellung. Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle der , BStBl 1994 I S. 187, und v. - S 7200, BStBl 1999 I S. 828.