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Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims
Die Verluste, die aus dem Verkauf eines Eigenheims entstehen, wenn der Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen umzieht, sind nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Vorweggenommene Betriebsausgaben sind nicht in voller Höhe als Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zu berücksichtigen.