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Abgabenordnung; | Annahme eines Gewerbebetriebs bei Geldverkehrsrechnung (§ 162 AO)
Die Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses läßt nur dann den Schluß zu, daß der Zuwachs aus bisher unversteuerten Einnahmen stammt, wenn hinreichende Anhaltspunkte die Einnahmeerzielung im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart wahrscheinlich machen. Ergibt eine private Geldverkehrsrechnung für einen im Fleischeinkauf und -verkauf tätigen Angestellten einer Fleischereigenossenschaft einen ungeklärten Vermögenszuwachs, so kann nur dann auf Einnahmen aus einem gewerblichen Schwarzhandel mit Fleisch geschlossen werden, wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der beruflichen Tätigkeit, etwa auf Fehlmengen bei An- und Weiterlieferungen der Genossenschaft, vorliegen. Die bloße Möglichkeit einer verborgen gebliebenen Einnahmequelle reicht nicht aus (FG Rheinland-Pfalz, rkr. Bes...