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Gewinnerzielungsabsicht bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs
Bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs (Amway-Vertretung) fehlt von Anfang an die Gewinnerzielungsabsicht, wenn nur ein begrenzter Kreis potentieller Kunden für den Selbstverkauf des Steuerpflichtigen vorhanden ist und angesichts der Kostenstruktur des Unternehmens die objektive Möglichkeit ausgeschlossen erscheint, dass der Steuerpflichtige durch den Aufbau einer Stammesorganisation von ihm in der Vertriebsstruktur nachgeordneten Beratern (Untervertretern) die zur Erreichung der Gewinnzone notwendigen Provisionsumsätze erzielen kann.