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Fehlende Mitwirkung im voran gegangenen Verfahren
Führt der Steuerpflichtige im Verwaltungsverfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht den Nachweis der Unzumutbarkeit einer Sicherheitsleistung, nachdem die Finanzbehörde eine solche gerade wegen seiner angespannten Liquiditätslage verlangt hatte, sind ihm bei Hauptsacheerledigung im gerichtlichen Antragsverfahren aufgrund der Nachholung der erforderlichen Darlegungen die Kosten aufzuerlegen.