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Entwurf des SEStEG
Ausgewählte Aspekte
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) beschlossen. Dieses Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie Nr. 90/434/EWG v. (ABl EG 1990 Nr. L 225 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie Nr. 2005/19 v. (ABl EU 2005 Nr. L 58 S. 19 – FusionsRL), in nationales Recht. Daneben werden aber auch verschiedene Regelungen des EStG und des KStG geändert und damit quasi „internationalisiert”. Der Beitrag stellt zwei Themenbereiche aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf des SEStEG vor.
Internationale Verschmelzung mit Auslandsbezug
Das SEStEG führt einen allgemeinen Entstrickungstatbestand ein, der u. a. dazu führt, dass sämtliche Wirtschaftsgüter, die dem deutschen Besteuerungszugriff durch Überführung in das Ausland entzogen werden, mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Diese Grundsätze sind künftig zu beachten, wenn Unternehmen an Umstrukturierungen teilnehmen, die einen Auslandsbezug aufweisen, weil entweder einer der beteiligten Rechtsträger oder aber Teile des übergehend...