Umfang der behördlichen Verschwiegenheitspflicht nach Außenprüfungen bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe
Leitsatz
Betriebsprüfungen bei zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerpflichtigen können auch nach Aufhebung des im AO-Anwendungserlass
und in der BpO geregelten generellen Verzichts der Finanzverwaltung auf Kontrollmitteilungen bei diesen Personen durchgeführt
werden.
Die Finanzverwaltung ist in jedem Einzelfall gehalten, das Auskunftsverweigerungs-recht des § 102 FGO zu wahren und in die
Ermessenserwägungen bei der Erstellung von Kontrollmitteilungen einzubeziehen.
Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch darauf, die Finanzbehörde im Vorfeld einer Prüfung zu einem generellen Verzicht
auf Kontrollmitteilungen zu verpflichten.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2006 S. 1264 DB 2006 S. 1985 Nr. 37 EFG 2006 S. 1216 Nr. 16 INF 2006 S. 682 Nr. 18 MAAAB-92192
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.06.2005 - 7 K 5781/03 AO
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.