Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht; | tarifliche Leistungsbeurteilung durch paritätische Kommission
Eine tarifliche Regelung über die Zahlung einer Leistungszulage kann vorsehen, daß über die Leistungsbeurteilung eine paritätische Kommission verbindlich entscheidet. Die Entscheidung der paritätischen Kommission kann - wie der Spruch einer Einigungsstelle - nur auf Verfahrensfehler sowie daraufhin überprüft werden, ob sie grob unbillig ist ().