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BAG 22.01.1997 10 AZR 468/96

Arbeitsrecht; | tarifliche Leistungsbeurteilung durch paritätische Kommission

Eine tarifliche Regelung über die Zahlung einer Leistungszulage kann vorsehen, daß über die Leistungsbeurteilung eine paritätische Kommission verbindlich entscheidet. Die Entscheidung der paritätischen Kommission kann - wie der Spruch einer Einigungsstelle - nur auf Verfahrensfehler sowie daraufhin überprüft werden, ob sie grob unbillig ist ().

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