Gewinnerzielungsabsicht bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs
Leitsatz
Bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs (Amway-Vertretung) fehlt von Anfang an die Gewinnerzielungsabsicht,
wenn nur ein begrenzter Kreis potentieller Kunden für den Selbstverkauf des Steuerpflichtigen vorhanden ist und angesichts
der Kostenstruktur des Unternehmens die objektive Möglichkeit ausgeschlossen erscheint, dass der Steuerpflichtige durch den
Aufbau einer Stammesorganisation von ihm in der Vertriebsstruktur nachgeordneten Beratern (Untervertretern) die zur Erreichung
der Gewinnzone notwendigen Provisionsumsätze erzielen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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