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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 4432/05 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4

Änderungsmöglichkeit trotz Bestandskraft des Aufhebungsbescheides bei Prognoseentscheidungen über Kindergeld innerhalb der Verjährungsfrist des § 70 Abs. 4 EStG

Leitsatz

  1. § 70 Abs. 4 EStG eröffnet stets eine Berichtigungsmöglichkeit, soweit die abschließende Überprüfung nach Ablauf des Jahres ein Unter- oder Überschreiten des Grenzbetrages abweichend von der Prognoseentscheidung ergibt.

  2. Derartige Prognoseentscheidungen tragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht den Charakter der Vorläufigkeit in sich.

  3. Daher begründet auch die auf Grund des geänderte Rechtsauffassung zur Einbeziehung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge ein nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 70 Abs. 4 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAB-92161

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.04.2006 - 14 K 4432/05 Kg

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