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FG Köln Urteil v. - 10 K 4621/05

Gesetze: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kindergeld

Kindergeldfestsetzung; Bestandskraft; Korrektur

Leitsatz

Für die Berücksichtigung eines Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG kommt es nicht auf die voraussichtliche, sondern auf die tatsächliche Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes an. Dies gebietet eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nachträglich bekannt" in § 70 Abs. 4 EStG dahin, dass die tatsächliche Höhe der Einkünfte gegenüber der Prognoseentscheidung immer "nachträglich bekannt" wird.

Fundstelle(n):
CAAAB-92152

Preis:
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FG Köln, Urteil v. 07.06.2006 - 10 K 4621/05

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