Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinzurechnungsbesteuerung setzt „niedrige Besteuerung” ausländischer Beteiligungsgesellschaft voraus
Eine Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) setzt die „niedrige Besteuerung” (§ 8 Abs. 3 AStG) der ausländischen Beteiligungsgesellschaft (so genannte Zwischengesellschaft) voraus. Entspricht die nach dem maßgeblichen ausländischen Recht geschuldete Steuer (Senatsurteil v. - I R 82/01, BStBl 2004 II S. 4) dem in § 8 Abs. 3 AStG angeführten Schwellenwert der Steuerbelastung, liegt auch dann keine „niedrige Besteuerung” vor, wenn der ausländischen Steuerfestsetzung ein behördliches Verfahren vorausgegangen ist, in dem auf gesetzlicher Grundlage und unter Mitwirkung des Steuerpflichtigen der Umfang einer Steuerermäßigung festgelegt wurde (hier: gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer anpassenden Erhöhung der Steuerbelastung durch sec. 41 subsec. 9 des irischen Finance Act 1980/1992 für irische Tochtergesellschaften im International Financial Servi...