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Einnahmen aus der nebenberuflicher Pflege alter Menschen
Die nebenberufliche Pflege alter Menschen gem. § 3 Nr. 26 EStG umfasst neben der körperlichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Betreuung wie etwa die Unterstützung bei häuslichen Verrichtungen und beim Einkaufen sowie die Altenhilfe gem. § 71 SGB XII. Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast hinsichtlich der Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG.