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Behandlung der Fördermittel aus dem „KULAP”-Programm
Fördermittel, die ein von seinem Arbeitgeber für berufliche Fortbildungsmaßnahmen freigestellter Arbeitnehmer nach dem Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Kulturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) erhalten hat, sind nicht nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, da die Förderung aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds stammt. Auch eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG kommt nicht in Betracht, da keine Berufsausbildung, sondern eine Fortbildung in dem bereits erlernten und im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme weiterhin ausgeübten Beruf erfolgt ist.