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Einkommensteuer; | Aufwendungen für Computer, Peripheriegeräte und Software
Mit (BStBl I 376; s. NWB G F. 3 S. 5041) ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter neu gefaßt worden. Nach den lfd. Nrn. 6.13.3.2. bzw. 6.13.3.3. dieser Tabelle beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer für Workstations, Personalcomputer, Notebooks u. ä. sowie für Peripheriegeräte grds. vier - und nicht wie bisher fünf - Jahre. Diese Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Soweit nach der die Nutzungsdauer für entsprechende Hardware bisher mit fünf Jahren zugrunde gelegt wurde, gilt dies letztmals für vor dem angeschaffte oder hergestellte Hardware ().