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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei längerem Leerstand
Zwar ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften. Steht das Gebäude aber über 20 Jahre leer und kann der Steuerpflichtige nicht darlegen und beweisen, dass er weiterhin ernsthaft das Gebäude vermieten wollte, so ist von einer Aufgabe der ursprünglich vorhandenen Vermietungsabsicht auszugehen.