Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts
Die Zwischenschaltung einer GmbH zwischen eine natürliche Person und eine Einkunftsquelle ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn es an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen fehlt und es dem Steuerpflichtigen darauf ankommt, steuerliche Verluste zu realisieren, ohne sich von der Einkunftsquelle endgültig zu trennen.